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Aktiver Einsatz für Produkt- und Markenschutz
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Messe München gegen Produkt- und Markenpiraterie |
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Zum Schutz der gewerblichen Schutzrechte ihrer Aussteller hat die Messe
München einen umfassenden Maßnahmenkatalog aufgestellt.
Neben einer Anti-Plagiats-Klausel in den Teilnahmebedingungen der
jeweiligen Messen und einem generellen Fotografierverbot stellt sie
dem Zoll und dem Deutschen Patent- und Markenamt kostenlose
Infostände auf den Messen zur Verfügung.
Auf Betreiben der
Messe München hält sich das Landgericht München
darüber hinaus für diejenigen Veranstaltungen Gerichtstermine
frei, die besonders mit Produkt- und Markenpiraterie zu kämpfen
haben. So können einstweilige Verfügungen beschleunigt
erwirkt werden, sofern der Antragssteller auf der Antragsschrift
deutlich vermerkt, dass es sich um eine eilige Messesache handelt.
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IPP: Das Intellectual Property Panel |
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Neue Wege geht die Messe München mit dem sogenannten
„Intellectual Property Panel“ (IPP), das auf einigen Messen
aktiv ist. Das Panel kann von Ausstellern, die sich in ihren
gewerblichen Schutzrechten verletzt sehen, unmittelbar vor oder
während einer Messe angerufen werden. Innerhalb von 24 Stunden
entscheidet das Panel, ob eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte
vorliegt. Es fungiert dabei entweder als Schiedsgericht, das bei
Rechtsverletzungen eine außergerichtliche Schlichtung anbietet.
Optional kann das Panel als Gutachterausschuss angerufen werden, der
ein entsprechendes Gutachten erstellt, das in einem Rechtsstreit vor
Gericht vorgelegt werden kann.
Das Panel besteht aus Rechts- und
Branchenexperten unter der Leitung eines Repräsentanten des
Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und
Steuerrecht. Unabhängig von dem Panel haben alle Aussteller nach
wie vor die Möglichkeit, sich direkt an das zuständige
Landgericht zu wenden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie von der Projektleitung der jeweiligen Messe. |
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